Die angeblich älteste Urkunde, in der außer einer Reihe anderer Orte auch Jerstedt genannt wird, trägt das Datum 17. Januar 940. Diese Urkunde ist hier wiedergegeben nach Sudendorffs Urkundenbuch; dazu ist bemerkt:
„Notariell beglaubigte Cop. im Copialbuch des Klosters Ringelheim S. 1 in Ringelheim. Diese Urkunde ist unecht.Dafür, wann die Fälschung entstanden sein mag, finden sich in der Geschichte des Klosters keine Anhaltspunkte.“ In freier Übersetzung lautet die Ringelheimer Urkunde, wie wir das Schriftstück von angeblich 940 nennen wollen, folgendermaßen:
Im Rahmen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit! Otto aus Gottes gnädiger Güte König.
Gegenrtwärtig und auch zukünftig lebende Gläubige mögen erfahren, wie Graf Ymnat zum Heile seiner Seele und dem seiner ganzen Nachkommenschaft ein Kloster zur Ehre unsers Herrn Jesus Christus und seiner Mutter Maria und der heiligen Märtyrer Abdon und Sennes in dem Ringelem genannten Orte errichtet hat und wie er hier wie auch in den umliegenden Dörfern Wendhausen, ebenso wie in Othfresen, Jerstedt, Wallmoden, Nauen, Sehlde, Gustedt, Haverlah, Vepstede (?) alles, was er an Ererbtem hatte – wie in Familien (Hintersassen) so auch in Äckern, Gebäuden, Plätzen, Wäldern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Mühlen, Fischereien und Jagden mit allen zugehörigen Nutzungen – dem heiligen Altar der seligen Märtyrer Abdon und Sennes zur Ehre zugeeignet und mit Zustimmung seiner Söhne Voluwart, Ymmat und Sibet vor geladenen Zeugen übergeben hat. Nachdem vollends Bestimmungen über Nahrung und Unterkunft der Damen, die dort aus freien Stücken Gott dienen, ordnungsmäßig getroffen worden waren, besuchten uns (unsere Gegenwart) Einicholt, Äbtissin eben dieses Ortes und der vorgenannte Ymnat, ihr Vater, mit ihren Brüdern und baten uns, die Übereignung jener Güter bekräftigen zu lassen. In Übereinstimmung mit ihrem Anliegen bekräftigen wir diese Übereignung durch unsere Autorität. Wir wünschten sodann, dass die anwesenden Bischöfe Wilhelm von Mainz, Burchard von Trier, Anno von Worms, Altfried von Hildesheim und Bernhard von Halberstadt es ebenfalls durch ihre Autorität bekräftigten und unter Androhung des Fluches untersagten, dass jemals ein Sterblicher für nachfolgende Jahrhunderte die Güter eben dieser Kirche gewaltsam raube oder sich erdreiste, die dortigen Diener Gottes gegen das heilige Recht zu einer anderen Lebensart zu zwingen.
Nachdem dieses so geschehen war, wünschten die Äbtissin, ihr Vater und ihre Brüder, das vorbenannte Kloster mit allen dazugehörigen Gerechtsamen unserer Gerichtsbarkeit zu unterstellen in dem Sinne, dass nur ein Vogt, der aus ihrem Stamme gekommen sei, dort gehalten werde. Dementsprechend haben wir auch folgende Anordnung unserer Autorität der vorbenannten Äbtissin ausstellen lassen, derzufolge wir beschließen und bestimmen, dass niemand zu irgend einer Zeit jemals wagen darf aus richterlicher Machtvollkommenheit gegenüber den Kirchen oder Plätzen oder Äckern oder den übrigen Besitzungen, welche die göttliche Frömmigkeit jetzt besitzt oder welche Rechte sie in der Folgezeit noch vermehrt haben möchte, einzuschreiten, um Klagen nach Richterart anzuhören oder Lehen zu fordern oder Angehörige des Kirchengutes in Anspruch zu nehmen oder andere ungewöhnliche Forderungen zu stellen oder sich erdreiste, das, was oben erwähnt wurde, zu verlangen. Und damit diese Autorität unserer Zustimmung eine noch vollständigere Festigkeit im Namen Gottes bekomme, haben wir mit eigener Hand hierunter bekräftigt und durch Druck unsers Ringes ausweisen lassen. Gegeben am 17. Januar 900 – im 5. Jahre der Herrschaft Ottos. Geschehen zu Mainz.“
Bemerkt sei hierzu: Die Zeitangabe folgt dem Brauch der Zeit, zuerst werden die vollen Jahrhunderte angegeben – hier 900- dann anschließend das genaue Jahr durch Umschreibung „das 5. Jahr der Herrschaft Ottos“, und Otto 1. hatte im Jahre 936 seine Regierung angetreten, das 5. Jahr ist mithin das Jahr 940.
Tatsächlich findet Jerstedt erst im Jahre 1047 Erwähnung
Die wirklich älteste Urkunde, die über Jerstedt berichtet befindet sich im Goslarer Stadtarchiv; sie wurde am 7. September 1047 von Kaiser Heinrich III. in Xanten am Rhein unterfertigt und wird die Xantener Urkunde genannt. Ihren Inhalt gibt Sudendorff wie folgt an: „Kaiser Heinrich III. schenkt der von ihm erbauten und der heiligen Jungfrau Maria und den Heiligen Simon und Judas geweihten Kirche sein Gut zu Jerstedt im Densigau in der Grafschaft des Grafen Christian.“
Der Text ist lateinisch geschrieben und nennt Jerstedt als „Gerstiti“.